Bildungs- und Teilhabepaket
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Kinderzuschlag, ALG II, Sozialgeld, , Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerber-Leistungen.
Es können für unterschiedliche Bereiche Gelder beantragt werden: Schul- und Kitausflüge, Lernbedarf, Lernförderung, Mittagessen in Kita, Schule oder Hort, soziales und kulturelles Leben.
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Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Bitte vereinbaren Sie einen Termin. |
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Fachbereich Arbeit und Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Fachbereich Arbeit und Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein
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Do 08:00 - 12:15, 14:00 - 18:00
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Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Fachbereich Arbeit und Soziales |
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E-Mail-Adresse: | info.soziales@stadt-emmerich.de |
Telefon: | 02822/ 751700 |
Angebot von
Fachbereich Arbeit und Soziales
Fährstraße 4, 46446 Emmerich am Rhein
In Kooperation mit
Stadt Emmerich am Rhein
Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein