Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabepaket
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Kinderzuschlag, ALG II, Sozialgeld, , Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerber-Leistungen.
Es können für unterschiedliche Bereiche Gelder beantragt werden: Schul- und Kitausflüge, Lernbedarf, Lernförderung, Mittagessen in Kita, Schule oder Hort, soziales und kulturelles Leben.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Bitte melden Sie sich während der Öffnungszeiten:
Mo - Mi 08:00 - 12:15, 14:00 - 15:30
Do 08:00 - 12:15, 14:00 - 18:00
Fr 08 - 12:15
Wo?
Fachbereich Arbeit und Soziales
46446 Emmerich am Rhein
Durchführende Organisation
Fachbereich Arbeit und Soziales
46446 Emmerich am Rhein
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