Bildungs- und Teilhabepaket

Beratung

Bildungs- und Teilhabepaket

Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Kinderzuschlag, ALG II, Sozialgeld, , Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerber-Leistungen.

Es können für unterschiedliche Bereiche Gelder beantragt werden: Schul- und Kitausflüge, Lernbedarf, Lernförderung, Mittagessen in Kita, Schule oder Hort, soziales und kulturelles Leben.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Alter des Kindes

0 bis 1 Jahre, 1 bis 3 Jahre, 3 bis 6 Jahre, altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Bitte melden Sie sich während der Öffnungszeiten:

Mo - Mi 08:00 - 12:15, 14:00 - 15:30

Do 08:00 - 12:15, 14:00 - 18:00

Fr 08 - 12:15

Wo?

Fachbereich Arbeit und Soziales

Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein

Durchführende Organisation

Fachbereich Arbeit und Soziales

Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein

Telefon

Email

Alle Angebote dieses Anbieters

Trägerschaft

Stadt Emmerich am Rhein

Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Link Träger