Beratungsbesuche §37.3 / Pflegeüberprüfung
Die sogenannten Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind für jeden Menschen mit einer festgestellten Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 verpflichtend.
Hier werden die Familien aufgefordert sich von einer Pflgefachkraft ( eines anerkannten Pflegedienstes) besuchen zu lassen. Diese nimmt bei dem Besuch, das pflegebedürftige Kind/Jugendlichen in Augenschein und steht den Eltern und allen an der Versorgung beteiligten Personen beratend zur Seite, um das Bestmögliche für das Kind/Jugendlichen erreichen zu können.
(s. auch Angebot 30768 Pflegeberatung, Angebot 30767 Pflege)
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Sonstige Informationen zur Anmeldung: Wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpartner um einen kostenlosen Beratungstermin zu vereinbaren. |
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Mercatorstraße 96-98
47051 Duisburg - Kontakt
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Direkt: 0208/6983759-14 Zentrale 0208/ 6983759-0
E-Mail: r.wegner@pro-viva-gmbh.de
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