Grundsicherung
Grundsicherung
Hierbei handelt es sich um eine Leistung für Menschen mit geringem Einkommen, die eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen müssen: Vollendung des 65. Lebensjahres Vollendung des 18. Lebensjahres und dauerhafte volle Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung Allerdings können Grundsicherungsleistungen nicht gewährt werden, wenn einzusetzendes Vermögen vorhanden ist, die Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewärt werden. Wer dieser Voraussetzungen erfüllt und dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebt, sollte sich an das Amt für Wohnen und Soziales wenden, um prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung besteht. Sinn macht dies jedoch nur, wenn das Gesamteinkommen einer Einzelperson einen Betrag von ca. 855€ im Monat nicht übersteigt. Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt und auf Grundsicherung nehmen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des o.g. Amtes entgegen.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Wo?
Amt für Soziales und Migration
50374 Erftstadt
Durchführende Organisation
Amt für Soziales und Migration
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