Kindergeld
Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben. Das Geld gibt es für Kinder unter 18 Jahren und (unbegrenzt) für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten sowie für Kinder ohne Ausbildungsplatz und ohne einen qualifizierten Berufsabschluss unter 25 Jahren und für Kinder ohne Arbeitsplatz unter 21 Jahren.
Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld auf 250 Euro pro Monat erhöht. Die Erhöhung wird zum 1. Januar 2023 erfolgen, dem hat nun abschließend auch der Bundesrat zugestimmt.
Eltern beantragen das Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse, von der es auch ausbezahlt wird. Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen stellen den Antrag bei der mit der Festsetzung der Bezüge befassten Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn.
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