Vormundschaften

andere Angebotsart

Vormundschaften

Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemand, der die Verantwortung für sie übernimmt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen können oder dürfen, muss das Familiengericht diese Aufgabe an einen anderen Erwachsenen übertragen. Dabei sollen sogenannte "Ehrenamtliche Einzelvormundschaften" Vorrang vor allen anderen Formen der Vormundschaft haben, z.B. der Amtsvormundschaft.

Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Der Pfleger oder die Pflegerin kann dann zum Beispiel für die Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung zuständig sein.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Spielen, lernen & erleben, Gewalterfahrung

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Michaela Hüls-Gesing - Abteilungsleiterin

02234 603 98 25

michaela.huels-gesing@skf-erftkreis.de 

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Michaela Hüls-Gesing - Abteilungsleiterin

02234 603 98 25

michaela.huels-gesing@skf-erftkreis.de 

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

nach Vereinbarung

Wo?

Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V. II

An Sankt Severin 11
50226 Frechen

Durchführende Organisation

Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V. II

An Sankt Severin 11
50226 Frechen

Name Kontaktperson

Michaela Hüls-Gesing

Telefon

Email

Link Anbieter

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Trägerschaft

Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V.

An St. Severin 11-13
50226 Frechen

Art des Trägers

Freier Träger (konfessionell)

Name Kontaktperson

Ulrike Schubert

Telefon

Email

Link Träger