Kindergeld

Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
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Familienkasse Bochum der Bundesagentur für Arbeit
Universitätsstraße 66
44789 Bochum - Kosten
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Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.
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Wo
Familienkasse Bochum der Bundesagentur für Arbeit
Universitätsstraße 66
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Wann
Bei Fragen zur Kindergeld und Kinderzuschlag ist das Servicetelefon der Familienkasse von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr telefonisch unter folgender Servicenummer (kostenlos) für Sie erreichbar: 0800 4 5555 30 Auskünfte zu den Auszahlungsterminen erhalten Sie täglich von 00:00 Uhr - 24:00 Uhr unter der Servicenummer (kostenlos) : 0800 4 5555 33
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Familienkasse Bochum der Bundesagentur für Arbeit |
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E-Mail-Adresse: | familienkasse-bochum@arbeitsagentur.de |
Telefon: | 0800 4 5555 30 (kostenfreie Servicenummer) |
Angebot von
Familienkasse Bochum der Bundesagentur für Arbeit
Universitätsstr. 66, 44789 Bochum
In Kooperation mit
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg