Namensführung eines Kindes

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Welchen Namen soll mein Kind erhalten? Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. Daher muss das Kind bei einem nicht eindeutig weiblichen oder männlichen Vornamen noch einen weiteren geschlechtsbestimmenden Vornamen erhalten. Die Vornamensgebung ist mit der Beurkundung der Geburt abgeschlossen. Bedenken Sie bitte, dass ein beurkundeter Vorname nicht mehr geändert oder ergänzt werden kann. Ausländische Staatsangehörige sollten auf die Zulässigkeit der Vornamensbestimmung ihres Herkunftslandes achten. Auskunft darüber geben die jeweiligen Konsulate. Der Familienname des Kindes ergibt sich aus dem Ehenamen der Eltern. Bei getrennter Namensführung erteilt Ihnen Ihr/e Standesbeamter/in im Standesamt nähere Auskünfte.
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Standesamt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop - Kosten
- Kostenloses Angebot
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Sofie Boncol
Nazmiye Gündogan
Wo
Standesamt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Bottrop |
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Name Kontaktperson: | Sofie Boncol |
E-Mail-Adresse: | standesamt@bottrop.de |
Telefon: | 02041 703264 |
Angebot von
Stadt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop
In Kooperation mit
Stadt Bottrop
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