Stadt Bottrop Namensführung eines Kindes

  • 0 bis 1 Jahre

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Welchen Namen soll mein Kind erhalten? Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. Daher muss das Kind bei einem nicht eindeutig weiblichen oder männlichen Vornamen noch einen weiteren geschlechtsbestimmenden Vornamen erhalten. Die Vornamensgebung ist mit der Beurkundung der Geburt abgeschlossen. Bedenken Sie bitte, dass ein beurkundeter Vorname nicht mehr geändert oder ergänzt werden kann. Ausländische Staatsangehörige sollten auf die Zulässigkeit der Vornamensbestimmung ihres Herkunftslandes achten. Auskunft darüber geben die jeweiligen Konsulate. Der Familienname des Kindes ergibt sich aus dem Ehenamen der Eltern. Bei getrennter Namensführung erteilt Ihnen Ihr/e Standesbeamter/in im Standesamt nähere Auskünfte.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Wann
Fortlaufend
Wo
Standesamt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Sofie Boncol

Nazmiye Gündogan

 

Zum Anbieter

Wo

Standesamt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Bottrop
Name Kontaktperson: Sofie Boncol
E-Mail-Adresse: standesamt@bottrop.de
Telefon: 02041 703264

Angebot von

Stadt Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

In Kooperation mit

Stadt Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop


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