Haushaltshilfe
Gesetzlich Versicherte können bei einer schweren Erkrankung das Recht auf eine Haushaltshilfe haben. Dieses Recht ist an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens darf die Weiterführung des Haushalts durch die Erkrankung nicht möglich sein. Die zweite Bedingung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe unter zwölf Jahren alt ist. Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, entfällt die Altersgrenze.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen |
Wo
Krankenkassen Deutschland