Beurkundungen im Jugendamt der Stadt Coesfeld
Die Urkundspersonen beim Jugendamt der Stadt Coesfeld sind unter anderem befugt, die Beurkundungen
vorzunehmen u. a. für
- die Vaterschaftsanerkennung sowie notwendige Zustimmungserklärungen,
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen sowie Betreuungsunterhalt,
- Sorgeerklärungen.
Sie wohnen in Dülmen? Dann können Sie diese Leistung beim Jugendamt der Stadt Dülmen in Anspruch nehmen.
Sie wohnen im Kreis Coesfeld, aber ni ht in den Städten Coesfeld und Dülmen? Dann können Sie diese
Leistung bei Jugendamt des Kreises Coesfeld in Anspruch nehmen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Beurkundungen können nachTerminvereinbarung erfolgen. Für die Beurkundung ist die Vorlage von Dokumenten |
- Wo
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Stadt Coesfeld, Jugendamt
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Coesfeld, Jugendamt
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Coesfeld, Jugendamt |
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Name Kontaktperson: | Christian Hill2 |
E-Mail-Adresse: | christian.hille@coesfeld.de |
Telefon: | (02541) 939 2319 |
Angebot von
Stadt Coesfeld, Jugendamt
Bernhard-von-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld
In Kooperation mit
Stadt Coesfeld
Markt 8, 48653 Coesfeld