Unterhaltsvorschuss

andere Angebotsart

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die den vollständigen Ausfall von Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder abmildern soll. Die zuständige Stelle ist das örtliche Jugendamt.

Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem Elternteil leben. Darüber hinaus muss der alleinerziehende Elternteil ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend sein und der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt zahlen.

Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 € brutto monatlich erzielt.

Der Staat tritt hier an die Stelle des Unterhaltspflichtigen. Das Jugendamt zahlt die Leistung an den alleinerziehenden Elternteil.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Kursleitung/Ansprechperson

Irene Gillessen (Leistungsbewilligung Buchstabe A-K)

Stadt Alsdorf

A 51 Jugendamt

Hubertusstr. 17

52477 Alsdorf

Telefon: 02404/50-445

Fax: 02404/50-445

E-Mail: irene.gillessen@alsdorf.de

 

Petra Bröckling (Leistungsbewilligung Buchstabe L-Z)

Stadt Alsdorf

A 51 Jugendamt

Hubertusstr. 17

52477 Alsdorf

Telefon: 02404/50-421

Fax: 02404/57999-421

E-Mail: petra.broeckling@alsdorf.de

 

Bernd Haake (Unterhaltsheranziehung)

Stadt Alsdorf                                                   

A 51 Jugendamt                                             

Hubertusstr. 17                                                              

52477    Alsdorf

Telefon: 02404/50-233

Fax: 02404/57999-233

E-Mail: bernd.haake@alsdorf.de

 

Anja Zitzen (Unterhaltsheranziehung)

Stadt Alsdorf                                                   

A 51 Jugendamt                                             

Hubertusstr. 17                                                              

52477    Alsdorf

Telefon: 02404/50-339

Fax: 02404/57999-339

E-Mail: Anja.zitzen@alsdorf.de

 

Rebecca Jungnitsch (Unterhaltsheranziehung)

Stadt Alsdorf                                                   

A 51 Jugendamt                                             

Hubertusstr. 17                                                              

52477    Alsdorf

Telefon: 02404/50-357

Fax: 02404/57999-357

E-Mail: rebecca.jungnitsch@alsdorf.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Die Öffnungszeiten entsprechen den Öffnungszeiten des Rathauses:

Mo-Fr: 08:30h-12:00h

Mi:      14:00h-18:00h

und nach Vereinabrung

Wo?

A 51 Jugendamt Unterhaltsvorschuss

Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Durchführende Organisation

A 51 Jugendamt Unterhaltsvorschuss

Hubertusstr. 17
52134 Alsdorf

Name Kontaktperson

Manfred Schmidt (kommissarische Leitung)

Telefon

Email

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Trägerschaft

Stadtverwaltung Alsdorf

Hubertusstr. 17
52134 Alsdorf

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Name Kontaktperson

Manfred Schmidt (kommissarische Leitung)

Telefon

Email