Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfen
"Wieder dabei sein" - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
Die Eingliederungshilfen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind für Kinder, Jugendliche und junge Menschen gedacht, deren Teilhabe an der Gesellschaft aufgrund einer seelischen Behinderung gefährdet oder beeinträchtigt ist.
Eine seelische Behinderung kann entstehen, wenn beispielsweise eine Psychose, Autismus, eine Suchterkrankung, Neurose oder Persönlichkeitsstörung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt. Genauer gesagt: Sie oder Ihr Kind sind beispielsweise nicht in der Lage, dem Schulunterricht zu folgen oder den beruflichen Alltag zu meistern.
Um eine solche Behinderung zu beheben oder zu mildern, gibt es Eingliederungshilfen. Sie sollen den Betroffenen den Weg zurück in die Schulgemeinschaft, den Beruf oder das gesellschaftliche Leben ebnen.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Wer hilft beim Antrag?
Der Fachdienst Eingliederungshilfen gehört zum Kommunalen Sozialdienst (KSD) des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner sind Bezirken zugeordnet:
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Bezirk Nord
Tel. 02 51/4 92-26 47Bezirk West
Tel. 02 51/4 92-58 06Bezirk Ost
Tel. 02 51/4 92-58 91Bezirk Hiltrup
Tel. 02 51/4 92-57 52Bezirk Mitte
Tel. 02 51/4 92-55 17
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
Öffnungszeiten:
- montags und donnerstags 8 - 16 Uhr
- dienstags, mittwochs, freitags 8 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Wo?
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Kommunaler Sozialdienst
48153 Münster
Durchführende Organisation
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Kommunaler Sozialdienst
48153 Münster
Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Amt für Kinder Jugendliche und Familien
48153 Münster