Vormundschaften - Pflegschaften
andere Angebotsart
Vormundschaften - Pflegschaften
Wenn Eltern oder Elternteile aufgrund persönlicher oder familiärer Probleme die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr selber tragen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger.
In dem vom Gericht vorgegebenen Rahmen ist der Vormund oder Pfleger gesetzlicher Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen. Vormund kann eine Einzelperson oder das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sein. Die Aufsicht über das Handeln des Vormundes/Pflegers im Einzelfall liegt beim Amtsgericht
Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
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Link zum Angebot
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Kosten des Angebots
kostenlos
Wann?
Termin(e)
montags und donnerstags 8 - 16 Uhr
dienstags, mittwochs, freitags 8 - 12 Uhr
Wo?
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Kommunaler Sozialdienst
Hafenstraße 30
48153 Münster
48153 Münster
Durchführende Organisation
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Kommunaler Sozialdienst
Hafenstraße 30
48153 Münster
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Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Amt für Kinder Jugendliche und Familien
Hafenstraße 30
48153 Münster
48153 Münster
Art des Trägers
Öffentlicher Träger