Vormundschaften - Pflegschaften

andere Angebotsart

Vormundschaften - Pflegschaften

Wenn Eltern oder Elternteile aufgrund persönlicher oder familiärer Probleme die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr selber tragen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger.

In dem vom Gericht vorgegebenen Rahmen ist der Vormund oder Pfleger gesetzlicher Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen. Vormund kann eine Einzelperson oder das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sein. Die Aufsicht über das Handeln des Vormundes/Pflegers im Einzelfall liegt beim Amtsgericht

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Weitere Angebote

Link zum Angebot

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

montags und donnerstags 8 - 16 Uhr

dienstags, mittwochs, freitags 8 - 12 Uhr

Wo?

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Kommunaler Sozialdienst

Hafenstraße 30
48153 Münster

Durchführende Organisation

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Kommunaler Sozialdienst

Hafenstraße 30
48153 Münster

Telefon

Email

Link Anbieter

Alle Angebote dieses Anbieters

Trägerschaft

Amt für Kinder Jugendliche und Familien

Hafenstraße 30
48153 Münster

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon

Email

Link Träger