Anerkennung der Vaterschaft

Bei Verheirateten ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Hier gilt der Mann als Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt der Kidesmutter verheiratet ist. Sie sind nicht verheiratet? Eine Vaterschaft besteht erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Wenden SIe sich dafür bitte an Ihr zuständiges Jugendamt. Hier wird die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung der Kindesmutter beurkundet. Die Anerkennung sollte vor oder kurz nach der Geburt erfolgen. Auch die Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge können Sie beim Jugendamt beurkunden lassen.
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Sonstige Informationen zur Anmeldung: Telefonisch oder per Mail. |
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Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef (Sieg) - Kosten
- Kostenloses Angebot
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Amt für Kinder, Jugend und Familie Herr Golüke
Wo
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef (Sieg)
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Amt für Kinder, Jugend und Familie |
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Name Kontaktperson: | Herr Golüke |
E-Mail-Adresse: | patrick.golueke@hennef.de |
Telefon: | 02242/888416 |
Angebot von
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef
In Kooperation mit
Stadt Hennef
Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef