Amt für Kinder, Jugend und Familie Anerkennung der Vaterschaft

  • altersunabhängig

Bei Verheirateten ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Hier gilt der Mann als Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt der Kidesmutter verheiratet ist. Sie sind nicht verheiratet? Eine Vaterschaft besteht erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Wenden SIe sich dafür bitte an Ihr zuständiges Jugendamt. Hier wird die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung der Kindesmutter beurkundet. Die Anerkennung sollte vor oder kurz nach der Geburt erfolgen. Auch die Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge können Sie beim Jugendamt beurkunden lassen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Telefonisch oder per Mail.

Wann
Fortlaufend
Wo
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef (Sieg)
Kosten
Kostenloses Angebot
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Amt für Kinder, Jugend und Familie Herr Golüke

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Wo

Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef (Sieg)


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Amt für Kinder, Jugend und Familie
Name Kontaktperson: Herr Golüke
E-Mail-Adresse: patrick.golueke@hennef.de
Telefon: 02242/888416

Angebot von

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef

In Kooperation mit

Stadt Hennef

Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef


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