Anerkennung der Vaterschaft
andere Angebotsart
Anerkennung der Vaterschaft
Bei Verheirateten ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Hier gilt der Mann als Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt der Kidesmutter verheiratet ist. Sie sind nicht verheiratet? Eine Vaterschaft besteht erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Wenden SIe sich dafür bitte an Ihr zuständiges Jugendamt. Hier wird die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung der Kindesmutter beurkundet. Die Anerkennung sollte vor oder kurz nach der Geburt erfolgen. Auch die Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge können Sie beim Jugendamt beurkunden lassen.

Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Weitere Angebote
Kursleitung/Ansprechperson
Amt für Kinder, Jugend und Familie Herr Golüke
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Ja
Weitere Angaben zur Anmeldung
Telefonisch oder per Mail.
Kosten des Angebots
kostenlos
Wo?
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef (Sieg)
53773 Hennef (Sieg)
Durchführende Organisation
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
53773 Hennef
Name Kontaktperson
Herr Golüke