Anerkennung der Vaterschaft

andere Angebotsart

Anerkennung der Vaterschaft

Bei Verheirateten ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Hier gilt der Mann als Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt der Kidesmutter verheiratet ist. Sie sind nicht verheiratet? Eine Vaterschaft besteht erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Wenden SIe sich dafür bitte an Ihr zuständiges Jugendamt. Hier wird die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung der Kindesmutter beurkundet. Die Anerkennung sollte vor oder kurz nach der Geburt erfolgen. Auch die Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge können Sie beim Jugendamt beurkunden lassen.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Weitere Angebote

Kursleitung/Ansprechperson

Amt für Kinder, Jugend und Familie Herr Golüke

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Telefonisch oder per Mail.

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef

Frankfurter Straße 97
53773 Hennef (Sieg)

Durchführende Organisation

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Frankfurter Straße 97
53773 Hennef

Name Kontaktperson

Herr Golüke

Telefon

Email

Link Anbieter

Alle Angebote dieses Anbieters

Trägerschaft

Stadt Hennef

Frankfurter Straße 97
53773 Hennef

Link Träger