Sozialhilfe nach SGB XII
Beratung
Sozialhilfe nach SGB XII
§' 1 Satz 1 SGB XII:
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“
Die Sozialhilfe soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können.
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.
Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien, Weitere Angebote
Link zum Angebot
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Ja
Kosten des Angebots
kostenlos
Wann?
Termin(e)
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Wo?
Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1
59065 Hamm
59065 Hamm
Durchführende Organisation
Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
59065 Hamm
Name Kontaktperson
Olaf Beilenhoff
Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
59065 Hamm
Art des Trägers
Öffentlicher Träger