Sozialhilfe nach SGB XII

Beratung

Sozialhilfe nach SGB XII

§' 1 Satz 1 SGB XII:
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“


Die Sozialhilfe soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können.

In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien, Weitere Angebote

Link zum Angebot

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Wo?

Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

Westentor 1
59065 Hamm

Durchführende Organisation

Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

Westentor 1 - 3
59065 Hamm

Name Kontaktperson

Olaf Beilenhoff

Telefon

Email

Link Anbieter

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Trägerschaft

Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

Westentor 1 - 3
59065 Hamm

Art des Trägers

Öffentlicher Träger