Beistandschaft - finanzielle Absicherung des Kindes

Beratung

Beistandschaft - finanzielle Absicherung des Kindes

Eine Beistandschaft kann von jedem alleinerziehenden Elternteil für Kinder unter 18 Jahren eingerichtet werden. Die Beistandschaft kann beratend und unterstützend behilflich sein, insbesondere bei Fragen um die Vaterschaftsklärung und um die Geltendmachung des Kindesunterhals. Darüber hinaus kann der Beistand gerichtliche Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung einleiten und durchführen. Im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Überprüfung kann der Beistand die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ermitteln, zur Beurkundung auffordern und auch das familiengerichtliche Unterhaltsfestsetzungsverfahren betreiben. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Unterstützungsangebot des Amtes für Soziales und Inklusion. Der Beistand ist auch zuständig für die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Entlastung im Alltag, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien, Weitere Angebote

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Carmen Nötzel Tel. 02196/710544

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

montags bis freitags von 8.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Bitte vereinbaren Sie möglichst immer einen Termin, auch während der allgemeinen Öffnungszeiten. Beurkundungen bitte nur nach Vereinbarung.

Wo?

Beistandschaft / Unterhalt

Telegrafenstraße 29
42929 Wermelskirchen

Durchführende Organisation

Beistandschaft / Unterhalt

Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Name Kontaktperson

Frau Nötzel

Telefon

Email

Link Anbieter

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Trägerschaft

Stadt Wermelskirchen - Amt für Soziales und Inklusion -

Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon

Link Träger