Beistandschaft - finanzielle Absicherung des Kindes
Beistandschaft - finanzielle Absicherung des Kindes
Eine Beistandschaft kann von jedem alleinerziehenden Elternteil für Kinder unter 18 Jahren eingerichtet werden. Die Beistandschaft kann beratend und unterstützend behilflich sein, insbesondere bei Fragen um die Vaterschaftsklärung und um die Geltendmachung des Kindesunterhals. Darüber hinaus kann der Beistand gerichtliche Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung einleiten und durchführen. Im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Überprüfung kann der Beistand die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ermitteln, zur Beurkundung auffordern und auch das familiengerichtliche Unterhaltsfestsetzungsverfahren betreiben. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Unterstützungsangebot des Amtes für Soziales und Inklusion. Der Beistand ist auch zuständig für die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen.

Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Carmen Nötzel Tel. 02196/710544
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wann?
Termin(e)
montags bis freitags von 8.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Bitte vereinbaren Sie möglichst immer einen Termin, auch während der allgemeinen Öffnungszeiten. Beurkundungen bitte nur nach Vereinbarung.
Wo?
Beistandschaft / Unterhalt
42929 Wermelskirchen
Durchführende Organisation
Beistandschaft / Unterhalt
42929 Wermelskirchen
Name Kontaktperson
Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Stadt Wermelskirchen - Amt für Soziales und Inklusion -
42929 Wermelskirchen