Kindergeld und Kinderzuschlag
In Deutschland soll die grundlegende Versorgung von Kindern sicher gestellt werden. Kindergeld ist eine der Leistungen, die das gewährleisten soll.
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn
- Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen auch länger),
- Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
- Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.
Auszahlung des Kindergeldes
Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil. Kindergeld kann aber auch direkt an das Kind gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt. Es bekommt also keinen Unterhalt von den Eltern.
Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beträge als eine Summe ausgezahlt.
Höhe des Kindergeldes (Stand 1.7.2019)
für das 1. und 2. Kind monatlich 201 Euro
für das 3. Kind 210 Euro
für das 4. und jedes weitere Kind 235 Euro
Kinderzuschlag können Kindergeldberechtigte beantragen, die über geringes Einkommen verfügen und kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen.
Kinderzuschlag wird zusätzlich zu KIndergeld gezahlt und beträgt derzeit maximal 185 Euro.
Weitere Informationen unter
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Formulare zur Beantragung des Kindergeldes: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/kindergeld-antraege-und-anleitungen |
Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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- Fortlaufend
- Wo
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Familienkasse
Emilienstraße 45
57072 Siegen - Kontakt
Allgemeine Auskünfte zu Kindergeld unter 0800 45555 30
In Siegen beantragen Sie Kindergeld bei der
Familienkasse der Agentur für Arbeit
Emilienstr.45
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