Unterhaltsvorschuss
Beratung
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
hat nach aktuell gültiger Rechtslage ein Kind, das
a) noch nicht 18 Jahre alt ist ( Gesetzesänderung ab dem 01.07.2017),
b) bei einem seiner Elternteile lebt, der,
c) ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
d) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Regelbetrages (siehe unten) von dem
anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält.
Die MitarbeiterInnen des Rathauses der Stadt Verl beraten Sie gern.


Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
Entlastung im Alltag, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Johanna Löwen
Fachbereich Jugend
Telefon: 05246 / 961-290
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Kosten des Angebots
kostenlos
Wo?
Stadt Verl
Paderborner Straße 5
33415 Verl
33415 Verl
Durchführende Organisation
Stadt Verl
Paderbornerstr. 5
33415 Verl
33415 Verl