Unterhaltsvorschuss

Beratung

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

 

Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

hat nach aktuell gültiger Rechtslage ein Kind, das

 

a) noch nicht 18 Jahre alt ist ( Gesetzesänderung ab dem 01.07.2017),

b) bei einem seiner Elternteile lebt, der,

c) ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,

d) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Regelbetrages (siehe unten) von dem

anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält.

 

Die MitarbeiterInnen des Rathauses der Stadt Verl beraten Sie gern.

 

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Entlastung im Alltag, Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Johanna Löwen
Fachbereich Jugend
Telefon: 05246 / 961-290
 

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Stadt Verl

Paderborner Straße 5
33415 Verl

Durchführende Organisation

Stadt Verl

Paderbornerstr. 5
33415 Verl

Telefon

Link Anbieter

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