Praxis für Logopädie - Janine Brockmann
Störungsbilder im Kindes- und Jugendalter:
- Sprachentwicklungsstörungen (SES)
- Artikulationsstörungen (Aussprachestörungen)
- Verbale Entwicklungsdyspraxie (VED)
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
- Störungen im Lese-Rechtschreiblernprozess (LRS)
- Kindliche Stimmstörungen (Dysphonien)
- Myofunktionelle Störungen (z.B. fehlerhaftes Schluckmuster)
- Sonstige Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens, ggf. bedingt durch eine geistige/körperliche Behinderung (z.B. Down Syndrom) oder angeborene Fehlbildungen (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten)
Störungsbilder im Erwachsenenalter:
- Neurologisch bedingte Sprach- und Sprechstörungen, z.B. nach Schlaganfall, bei dementiellen Erkrankungen, Morbus Parkinson, Amyotropher Lateralsklerose, Multipler Sklerose etc. (Aphasie, Dysarthrie)
- Zentrale Planungsstörungen von Sprechbewegungen (Sprechapraxie)
- Organische, funktionelle oder psychogene Stimmstörungen (Dysphonien)
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Gesichtslähmungen (Facialisparese)
- Schluckstörungen (Dysphagie)
- Sonstige Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens nach Operationen im Kopf-/Halsbereich (z.B. nach Tumorerkankungen)
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | Infos zu den Behandlungskosten: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Kosten für die logopädische Behandlung zum größten Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung leisten (je Verordnung 10 % Eigenanteil zzgl. 10 € Rezeptgebühr). Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Sollten Sie privat versichert sein, informieren Sie sich am besten schon vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang diese die Kosten für die logopädische Behandlung übernimmt. Dies ist abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt telefonisch: 02325 969482 0152 24507188 |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Praxis für Logopädie - Janine Brockmann
Bergmannstraße 28
44651 Herne - Kosten
- Infos zu den Behandlungskosten: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Kosten für die logopädische Behandlung zum größten Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung leisten (je Verordnung 10 % Eigenanteil zzgl. 10 € Rezeptgebühr). Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Sollten Sie privat versichert sein, informieren Sie sich am besten schon vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang diese die Kosten für die logopädische Behandlung übernimmt. Dies ist abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag.
- Kontakt
Janine Brockmann, staatlich anerkannte Logopädin
Wo
Praxis für Logopädie - Janine Brockmann
Bergmannstraße 28
44651 Herne
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Praxis für Logopädie - Janine Brockmann |
---|---|
Name Kontaktperson: | Janine Brockmann |
E-Mail-Adresse: | info@logopaedie-in-herne.de |
Telefon: | 0 23 25 / 96 94 82 oder 0152 / 24 50 71 88 |
Angebot von
Praxis für Logopädie - Janine Brockmann
Bergmannstraße 28, 44651 Herne