Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgeerklärung

Beratung

Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgeerklärung

Wenn ein Baby geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich damit auch der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Die Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt beim Standesamt anerkannt werden. Kosten fallen dafür nicht an. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Für eine Vaterschaftsanerkennung wird ein Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine Geburtsurkunde benötigt. Im Einzelfall, vor allen Dingen wenn es sich um ausländische Urkunden handelt, erkundigen Sie sich bitte schon vor Geburt des Kindes, welche Unterlagen erforderlich sind. Falls die Kindesmutter verheiratet oder geschieden ist, sind weitere Unterlagen über die Ehe und ggf. Scheidung notwendig. Gerne beraten wir Sie auch, was die Namensführung des Kindes betrifft. Eine Vaterschaftsanerkennung mit gleichzeitiger Eingehung der gemeinsamen Sorge kann im Jugendamt erfolgen.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote, Weitere Angebote

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Frau Tillmanns, Frau Witt

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

Wo?

Standesamt Wermelskirchen

Telegrafenstraße 29
42929 Wermelskirchen

Durchführende Organisation

Standesamt Wermelskirchen

Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Name Kontaktperson

Frau Witt und Frau Tillmanns

Telefon

Email

Link Anbieter

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Trägerschaft

Stadt Wermelskirchen

Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon

Link Träger