Mietzuschuss (Wohngeld) und Lastenzuschuss

Wohngeld/Lastenzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem Wohnraum geleistet. Für Mietwohnungen wird Mietzuschuss und für Eigentümer Lastenzuschuss gewährt. Anträge können auch online gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich seinen Wohngeldanspruch anonymisiert ausrechnen zu lassen, ohne einen Antrag zu stellen .Antragsberechtigt ist jeweils der/die Mieter(in) oder der/die Eigentümer(in).Der Regelbewilligungszeitraum ist ein Jahr.
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: per Mail unter wohngeldstelle@luenen.de
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Stadt Lünen -Wohngeldstelle-
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Lünen -Wohngeldstelle-
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Wann
Rathaus, 3.OG, Zimmer 306 - 314, Mo bis Frei.: 08.00 - 12.30 Uhr, Die und Do: 13.30 - 16.00 Uhr, mittwochs geschlossen, Freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Lünen -Wohngeldstelle |
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Name Kontaktperson: | Julia Stommer |
E-Mail-Adresse: | julia.stommer.16@luenen.de |
Telefon: | 02306 104 1651 |
Angebot von
Stadt Lünen -Wohngeldstelle
Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
In Kooperation mit
Schuldner - und Insolvenzberatung
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