Unterhaltsvorschuss Stadt Löhne
Unterhaltsvorschuss Stadt Löhne
Leben Elternteile getrennt voneinander, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt gegen den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Wenn dieser Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt, kann das Kind bei Vorliegen der der gesetzlichen Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.Seit dem 01.07.2017 haben auch Kinder von 12 bis 17 Jahren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dassdas Kind keine SGB II-Leistungen erhält,das Kind zusammen mit dem Unterhaltsvorschuss keine SGB II-Leistungen mehr benötigtoder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600,00 Euro brutto erzielt.Höhe des UnterhaltsvorschussesDie Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 01.01.2018:für Kinder von 0 bis 5 Jahren 154,00 Euro monatlichfür Kinder von 6 bis 11 Jahren 205,00 Euro monatlichfür Kinder von 12 bis 17 Jahren 273,00 Euro monatlich
Was?
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Kursleitung/Ansprechperson
Heike Hartmann \n Jugendamt\nUnterhaltsvorschuss \nTelefon: 05732 100 631 \n
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wo?
Stadt Löhne - Jugendamt
32584 Löhne
Durchführende Organisation
Stadt Löhne - Jugendamt
32584 Löhne