Unterhaltsvorschuss Stadt Löhne

andere Angebotsart

Unterhaltsvorschuss Stadt Löhne

Leben Elternteile getrennt voneinander, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt gegen den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Wenn dieser Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt, kann das Kind bei Vorliegen der der gesetzlichen Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.Seit dem 01.07.2017 haben auch Kinder von 12 bis 17 Jahren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dassdas Kind keine SGB II-Leistungen erhält,das Kind zusammen mit dem Unterhaltsvorschuss keine SGB II-Leistungen mehr benötigtoder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600,00 Euro brutto erzielt.Höhe des UnterhaltsvorschussesDie Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 01.01.2018:für Kinder von 0 bis 5 Jahren 154,00 Euro monatlichfür Kinder von 6 bis 11 Jahren 205,00 Euro monatlichfür Kinder von 12 bis 17 Jahren 273,00 Euro monatlich

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Heike Hartmann \n Jugendamt\nUnterhaltsvorschuss \nTelefon: 05732 100 631 \n    

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Stadt Löhne - Jugendamt

Oeynhausener Straße 41
32584 Löhne

Durchführende Organisation

Stadt Löhne - Jugendamt

Oeynhauser Straße 41
32584 Löhne

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