Unterhaltsvorschuss Stadt Bünde

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Unterhaltsvorschuss Stadt Bünde

Leben Elternteile getrennt voneinander, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt gegen den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Wenn dieser Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt, kann das Kind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Seit dem 01.07.2017 haben auch Kinder von 12 bis 17 Jahren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind zusammen mit dem Unterhaltsvorschuss keine SGB II-Leistungen mehr benötigt oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600,00 Euro brutto erzielt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 01.01.2021:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 174,00 Euro monatlich
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 232,00 Euro monatlich
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 309,00 Euro monatlich.

Was?

Art des Angebots

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Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Frau Faste \n Unterhaltsvorschuss Buchstabe A-K\nTelefon: 05223 161-450\n\nFrau Langenberg\n Unterhaltsvorschuss Buchstabe L-Z\nTelefon: 05223 161-449

Alter des Kindes

altersunabhängig
Informationsdokumente zum Download

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Stadt Bünde - Jugendamt

Bahnhofstraße 3
32257 Bünde

Durchführende Organisation

Stadt Bünde

Bahnhofstr. 3
32257 Bünde

Name Kontaktperson

Frau Faste

Telefon

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