Beurkundungen
Die Urkundspersonen beim Jugendamt des Kreises Coesfeld sind unter anderem befugt,
- die Vaterschaftsanerkennung,
- notwendige Zustimmungen,
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis, zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt,
- Sorgeerklärung,
zu beurkunden.
Sie wohnen in Coesfeld oder Dülmen?
Dann können Sie diese Leistung bei Ihrem Stadtjugendamt in Anspruch nehmen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen. |
Wo
Kreis Coesfeld, Jugendamt - Beistandschaft
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Kreis Coesfeld, Jugendamt |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | jugend-und-familie@kreis-coesfeld.de |
Telefon: | 02541/185252 und 02541/185251 und 02541/185250 |
Angebot von
Kreis Coesfeld, Jugendamt
Schützenwall 10, 48653 Coesfeld
In Kooperation mit
Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Strasse 7, 48653 Coesfeld