• altersunabhängig

Die Urkundspersonen beim Jugendamt des Kreises Coesfeld sind unter anderem befugt,

  • die Vaterschaftsanerkennung,
  • notwendige Zustimmungen,
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis, zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt,
  • Sorgeerklärung,

zu beurkunden.
​Sie wohnen in Coesfeld oder Dülmen?
Dann können Sie diese Leistung bei Ihrem Stadtjugendamt in Anspruch nehmen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.

Termin vereinbaren:
Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wo

Kreis Coesfeld, Jugendamt - Beistandschaft
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Kreis Coesfeld, Jugendamt
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: jugend-und-familie@kreis-coesfeld.de
Telefon: 02541/185252 und 02541/185251 und 02541/185250

Angebot von

Kreis Coesfeld, Jugendamt

Schützenwall 10, 48653 Coesfeld

In Kooperation mit

Kreis Coesfeld

Friedrich-Ebert-Strasse 7, 48653 Coesfeld


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