Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung - Stadt Arnsberg

Beratung

Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung - Stadt Arnsberg

Das Standesamt ist auch in Fragen des Kindschaftsrechts zurständig. 

  • Möchten Sie ihren Vor- und Familiennamen ändern ist dies nur schriftlich durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich.
  • Sind Eltern nicht verheiratet kann nach der Beurkundung der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden.
  • Möchten nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben, können Sie sich beim Standesamt oder der Beistandschaft zwecks einer gemeinsamen Sorgeerklärung beraten lassen.

Welche Unterlagen Sie konkret benötigen, entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

Weitere Angebote

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Heike Rumpf:         h.rumpf@arnsberg.de

​Simone Schüttler:  s.schuettler@arnsberg.de

Britta Schulze:       b.schulze@arnsberg.de

Regina Maudrich:   r.maudrich@arnsberg.de

Alter des Kindes

0 bis 1 Jahre

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

​Die Höhe der Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand der Behörde.

Wann?

Termin(e)

​Sprechstunde der Infostelle des Standesamtes

  • Montags - Freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
  • Weitere Termine nach Absprache

Telefonisch erreichbar unter: 02932/201-1240 oder per Mail:

 

 

Wo?

Stadt Arnsberg - Standesamt

Alter Markt 19
59821 Arnsberg

Durchführende Organisation

Stadt Arnsberg - Standesamt

Alter Markt 19
59821 Arnsberg

Name Kontaktperson

Wolfgang Osterhaus

Telefon

Email

Link Anbieter

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Trägerschaft

Stadt Arnsberg - Bürgerservice

Alter Markt 19
59821 Arnsberg

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Name Kontaktperson

Iris Schilde (Fachdienstleitung)

Telefon

Email

Link Träger