Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung - Stadt Arnsberg
Beratung
Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung - Stadt Arnsberg
Das Standesamt ist auch in Fragen des Kindschaftsrechts zurständig.
- Möchten Sie ihren Vor- und Familiennamen ändern ist dies nur schriftlich durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich.
- Sind Eltern nicht verheiratet kann nach der Beurkundung der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden.
- Möchten nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben, können Sie sich beim Standesamt oder der Beistandschaft zwecks einer gemeinsamen Sorgeerklärung beraten lassen.
Welche Unterlagen Sie konkret benötigen, entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
Weitere Angebote
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Heike Rumpf: h.rumpf@arnsberg.de
Simone Schüttler: s.schuettler@arnsberg.de
Britta Schulze: b.schulze@arnsberg.de
Regina Maudrich: r.maudrich@arnsberg.de
Alter des Kindes
0 bis 1 Jahre
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Kosten des Angebots
Die Höhe der Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand der Behörde.
Wann?
Termin(e)
Sprechstunde der Infostelle des Standesamtes
- Montags - Freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
- Weitere Termine nach Absprache
Telefonisch erreichbar unter: 02932/201-1240 oder per Mail:
Wo?
Stadt Arnsberg - Standesamt
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
59821 Arnsberg
Durchführende Organisation
Stadt Arnsberg - Standesamt
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
59821 Arnsberg
Name Kontaktperson
Wolfgang Osterhaus
Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Stadt Arnsberg - Bürgerservice
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
59821 Arnsberg
Art des Trägers
Öffentlicher Träger
Name Kontaktperson
Iris Schilde (Fachdienstleitung)