Kindertagespflege Stadt Bünde

andere Angebotsart

Kindertagespflege Stadt Bünde

Die Kindertagespflege ist ein gesetzlich anerkanntes pädagogisches Betreuungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtlich betrachtet ist sie gleichzusetzen mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie ist vorwiegend für Kinder im Alter von 1-3 Jahren vorgesehen. In Einzelfällen können Kinder jedoch bereits vor dem ersten und bis maximal zum vierzehnten Lebensjahr in einer Kindertagespflege gefördert werden. Eltern können ihrem Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) entsprechend die Betreuungsform auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die Kinder werden in der Regel im Haushalt der Tagespflegperson betreut. Die Betreuung kann aber auch im Haushalt der Eltern oder angemieteten Räumlichkeiten erfolgen. Kindertagespflege bietet vor allem Kindern in den ersten Lebensjahren eine liebevolle, familiennahe und individuelle Betreuung in einer kleinen Gruppe. Die Tagespflegeperson unterstützt, fördert und begleitet die Kinder und ist wichtige Bezugsperson für sie. Durch die kleine Gruppe kann gezielt und sehr individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder eingegangen werden. Die Kinder machen erste Gruppenerfahrungen in einem kleinen überschaubaren Rahmen: Flexible Betreuungszeiten ermöglichen Eltern, Kinder und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Die Tagespflegepersonen haben an einer Qualifizierung teilgenommen und vom zuständigen Jugendamt eine Pflegeerlaubnis erhalten. Eine Tagespflegeperson kann in der Regel bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Bei einem Zusammenschluss von zwei oder drei Tagespflegepersonen (Großtagespflege) ist eine Betreuung von bis zu neun fremden Kindern möglich. Eltern beantragen beim Jugendamt schriftlich mittels Vordruck die Förderung ihres Kindes in Kindertagespflege. Dabei besteht die Möglichkeit 15/ 20 / 25 / 30 / 35 / 40 / 45 Stunden in der Woche zu beantragen. Die Elternbeiträge richten sich nach dem Bruttojahreseinkommen. Die Kosten für die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle unterscheiden sich nicht zu denen in einer Kindertagesstätte.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Kindertagespflege

Link zum Angebot

Alter des Kindes

1 bis 3 Jahre

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Anmeldung und Aufnahme\nDas Jugendamt bietet Eltern Erstberatung zur Kindertagespflege und Vermittlung einer Tagespflegeperson an. Eltern können beim Jugendamt eine Liste mit den Tagespflegepersonen aus Bünde erhalten.\nEs ist jederzeit möglich, sich bei einer Tagespflegeperson anzumelden und den Beginn der Betreuung abzustimmen. Wenn Eltern einen Kostenzuschuss des Jugendamtes in Anspruch nehmen wollen, muss jedoch vor Abschluss des Betreuungsvertrages der erforderliche Antrag beim Jugendamt gestellt und die Bewilligung des Zuschusses abgewartet werden.

Kosten des Angebots

Elternbeitrag\nBei Bewilligung eines Zuschusses zur Kindertagespflege sind von den Eltern im Gegenzug Elternbeiträge an das Jugendamt zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich unter anderem nach dem Bruttoeinkommen der Familie, nach dem Alter des Kindes sowie nach der Anzahl der Betreuungsstunden in der Woche.

Wo?

Stadt Bünde - Jugendamt

Bahnhofstraße 3
32257 Bünde

Durchführende Organisation

Stadt Bünde

Bahnhofstr. 3
32257 Bünde

Name Kontaktperson

Frau Henke

Telefon

Email

Link Anbieter

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