Wohnberechtigungsschein

andere Angebotsart

Wohnberechtigungsschein

Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen

Für Wohnungssuchende mit geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Dieser ermöglicht den Bezug einer Wohnung, deren Eigentümer für den Bau der Wohnung ein zinsgünstiges Darlehen der Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen hat.
Daher ist der Bezug einer solchen Wohnung nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein möglich, der an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist.

Auch Inhaber eines Schwerbehindertenausweises haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung für Schwerbehinderte zu beantragen.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Telefonische Beratung:
Herr Goltz
02202 14-2532
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Wann?

Termin(e)

Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Wo?

Stadthaus, 1. Etage, Raum 105

Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach

Durchführende Organisation

Stadt Bergisch Gladbach

An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach

Telefon

Email

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