Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
Für Wohnungssuchende mit geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Dieser ermöglicht den Bezug einer Wohnung, deren Eigentümer für den Bau der Wohnung ein zinsgünstiges Darlehen der Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen hat.
Daher ist der Bezug einer solchen Wohnung nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein möglich, der an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist.
Auch Inhaber eines Schwerbehindertenausweises haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung für Schwerbehinderte zu beantragen.

Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Telefonische Beratung:
Herr Goltz
02202 14-2532
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Wann?
Termin(e)
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Wo?
Stadthaus, 1. Etage, Raum 105
51465 Bergisch Gladbach
Durchführende Organisation
Stadt Bergisch Gladbach
51465 Bergisch Gladbach