Wohngeld
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei Eigentum (Lastenzuschuss).
Die Bearbeitung von Anträgen auf die Gewährung von Wohngeld erfolgt nach dem Wohngeldgesetz. Als Mieter/in einer Wohnung oder Eigentümer/in eines Hauses oder einer Eigentumswohnung können Sie aufgrund der Einkommenssituation Ihres Haushaltes Wohngeld beantragen.
Generell ausgeschlossen vom Wohngeld sind die Empfänger von Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung.
Grundsätzliche Informationen zum Wohngeld und die individuellen Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle.
Hier können Sie:
- sich persönlich über einen möglichen Anspruch auf Wohngeld beraten lassen
- notwendige Antragsunterlagen erhalten
- sich zur voraussichtilchen Höhe Ihres Wohngedes beraten lassen
Wichtig hierfür ist, dass Sie die kompletten Einkommensnachweise des Haushalts, sowie die aktuelle Miete oder Belastung mitbringen.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr bietet außerdem einen Wohngeldrechner an, der Auskunft über einen möglichen Wohngeldanspruch geben kann. Da das Berechnen über diesen Rechner in der Vergangenheit oft zu falschen Ergebnissen führte, verweisen wir auf die Beratung bei der Wohngeldstelle.

Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Wohngeld Buchstabenbereich A-F, L
Telefon: 02202 14-2316
Wohngeld Buchstabenbereich G-J, N-R, T-V
Telefon: 02202 14-2595
Wohngeld Buchstabenbereich K, Y
Telefon: 02202 14-2656
Wohngeld Buchstabenbereich M, S, W, X, Heim
Telefon 02202 14-2310
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Wann?
Termin(e)
Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
und Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Wo?
Stadthaus Raum: 104, 106, 108
51465 Bergisch Gladbach
Durchführende Organisation
Stadt Bergisch Gladbach
51465 Bergisch Gladbach