Kinder- und Jugendschutz Hilfen bei Kindeswohlgefährdung
Kinder- und Jugendschutz Hilfen bei Kindeswohlgefährdung
Das Jugendamt gewährt Kindern und Jugendlichen Schutz bei Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch.
Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen sind sofort an das Geschäftszimmer der Abteilung Familienhilfe -Erstberatungsstelle in der Bezirkssozialarbeit zu richten.
Dort werden die Meldungen an die zuständige Fachkraft der Bezirkssozialarbeit weiter geleitet.
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern direkt an das Jugendamt wenden!
Außerhalb der Bürozeiten des Jugendamtes ist in dringenden Fällen die Polizei über den Notruf 110 zu informieren.
Die Polizei wird die Meldung sofort an unsere Rufbereitschaft weiterleiten.
Das Jugendamt überprüft durch Gespräche mit den Betroffenen und durch Hausbesuche, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Den Betroffenen werden Hilfen zur Beseitigung der Kindeswohl gefährdenden Umstände angeboten.
Wenn notwendig, ergreift das Jugendamt Sofortmaßnahmen, um eine akute Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Ist eine Zusammenarbeit nicht möglich oder reichen die angebotenen Hilfen nicht aus, so kann das Familiengericht die Einleitung der notwendigen Maßnahmen verfügen.

Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Wann?
Termin(e)
Erstberatungsstelle in der Bezirkssozialarbeit
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach
Raum: 336
Telefon: 02202 14-2388
E-Mail: erstberatungsstelle@stadt-gl.de
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten des Jugendamtes ist in dringenden Fällen die Polizei über den Notruf 110 zu informieren.
Wo?
Stadthaus, Raum 336
51465 Bergisch Gladbach
Durchführende Organisation
Stadt Bergisch Gladbach
51465 Bergisch Gladbach