Erstberatungsstelle in der Bezirkssozialarbeit
Erstberatungsstelle in der Bezirkssozialarbeit
Hilfe zur Erziehung
Nach §1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten steht hier im Vordergrund, gleichzeitig hat auch das Kind oder der Jugendliche Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Die einzelnen Formen der Hilfen zur Erziehung sind:
- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- Betreuungshelfer
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- sonstige betreute Wohnformen
- familientherapeutische Maßnahmen
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
In Beratungsgesprächen werden gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und/oder den Kindern und Jugendlichen Lösungen erarbeitet.

Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Telefon:
02202-14 2388 oder 02202- 14 2896
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Weitere Angaben zur Anmeldung
Anmeldung Raum 336
Bitte melden Sie sich telefonisch oder persönlich in Raum 336 an.
Wann?
Termin(e)
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Wo?
Stadthaus, Raum: 332 und 334
51465 Bergisch Gladbach
Durchführende Organisation
Stadt Bergisch Gladbach
51465 Bergisch Gladbach