Vormundschaften und Pflegschaften

andere Angebotsart

Vormundschaften und Pflegschaften

Vormundschaft

Die Dienststelle wird Vormund von Kindern und Jugendlichen, wenn die Eltern oder nahe Verwandte diese Aufgaben nicht wahrnehmen können. Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter seines Mündels.
Das Familiengericht ordnet eine Vormundschaft an bei:

  • einer minderjährigen, nicht verheirateten Mutter
  • Entzug des elterlichen Sorgerechts durch das Familiengericht
  • Tod der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. des allein sorgeberechtigten Elternteils
  • Ruhen der elterlichen Sorge (z.B. während eines Adoptionsverfahrens)
  • Verhinderung der Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge (z.B. bei unbekanntem Aufenthalt)

Die Vormundschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes.

Pflegschaft

Sind die Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil eines minderjährigen Kindes für bestimmte einzelne Angelegenheiten an dessen gesetzlicher Vertretung gehindert, so ordnet das zuständige Familiengericht die Pflegschaft an.
Zum Pfleger kann die Dienststelle bestellt werden, falls kein geeigneter Einzelpfleger, z.B. ein naher Verwandter des Kindes oder ein Rechtsanwalt, zur Verfügung steht.
Beispiele für die Anordnung einer Pflegschaft:

  • Anfechtung der Vaterschaft
  • Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • Zustimmung zu medizinischen Eingriffen und/oder Behandlungsmethoden
  • Regelung von vermögensrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Schenkungen, Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Pflegekind und Adoption

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Katrin Albrecht-Kölln
Tel.: 02202 14-2960
E-Mail: k.albrecht-koelln@stadt-gl.de

Danielle Fieberg
Tel.: 02202 142882
E-Mail: d.fieberg@stadt-gl.de

Antonius Gorsboth
Tel.: 02202 142215
E-Mail: a.gorsboth@stadt-gl.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Wann?

Termin(e)

nach Vereinbarung

Wo?

Stadthaus, Raum: 444

An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach

Durchführende Organisation

Stadt Bergisch Gladbach

An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach

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