Frühförderung und Eingliederungshilfe
Frühförderung und Eingliederungshilfe
Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder bei einer vorhandenen Behinderung deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Kindern mit wesentlichen Entwicklungsauffälligkeiten oder mit Anzeichen einer Behinderung kann durch Leistungen der heilpädagogischen Frühförderung geholfen werden. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt durch den Träger der Sozialhilfe, das heißt, für die Betroffenen sind diese Leistungen kostenlos.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Frau Dr. Jura: 02303 / 27-2359 astrid.jura@kreis-unna.de
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wo?
Kreis Unna - Gesundheit und Verbraucherschutz
59425 Unna
Durchführende Organisation
Kreis Unna - Gesundheit und Verbraucherschutz
59423 Unna