Wohngeld

Haushalte mit geringen Einkommen haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung von Wohngeld.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse. Der Zuschuss wird auf Antrag als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum bzw. als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung geleistet. Ihren Wohngeldantrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Nachweisen bei der Wohngeldstelle der Stadt Herne ein.
Dort berät man Sie gerne weiter.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wo
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Wohngeldstelle
Rathausstraße 6
44649 Herne - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Frau Petrarca: 0 23 23 / 16 32 47
Frau Falm: 0 23 23 / 16 32 27
Downloads
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Wo
Wohngeldstelle
Rathausstraße 6
44649 Herne
Wann
Montags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr sowie
dienstags und donnerstags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
0 23 23 / 16 - 34 14.
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Wohngeldstelle der Stadt Herne |
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Name Kontaktperson: | Frau Petrarca und Frau Falm |
E-Mail-Adresse: | wohngeld@herne.de |
Telefon: | 0 23 23 / 16 34 14 und 0 23 23 / 16 23 21 |
Angebot von
Wohngeldstelle der Stadt Herne
Rathhausstraße 6, 44649 Herne
In Kooperation mit
Stadt Herne Fachbereich Soziales
Postfach 10 18 20, 44621 Herne