Kinderzuschlag
Einkommensschwache Familien können einen Kinderzuschlag bei der örtlichen zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen, wenn Sie zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den ihrer Kinder sicherstellen können. Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt bis zu 250 Euro pro Kind und wird längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Weitere Informationen sowie einen "Kinderzuschlagsrechner" finden Sie unter www.bmfsfj.de oder bei Ihrer zuständigen Familienkasse.
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Familienkasse Bochum
Universitätsstraße 66
44789 Bochum - Kontakt
Familienkasse Bochum Telefon: 08 00 / 4 55 55 30
Montag - Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
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Familienkasse Bochum
Universitätsstraße 66
44789 Bochum
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Montag, Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr
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Name der durchführenden Organisation: | Familienkasse Bochum |
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E-Mail-Adresse: | Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-Nord@arbeitsagentur.de |
Telefon: | 08 00 / 4 55 55 30 |
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Familienkasse Bochum
Universitätsstraße 66, 44789 Bochum
In Kooperation mit
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord
, 44785 Bochum