Mütterpflege Nathalia López Mütterpflege Nathalia López

  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre

©Nathalia López

Eine Mütterpflegerin bietet den Familien sinnvolle Unterstützung in einem der spannendsten aber auch herausforderndsten Lebensabschnitten: Das Ankommen eines Säuglings. Sie leistet Hilfe sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt. Wie eine Mütterpflegerin zur Entlastung des Familienalltags beitragen kann, ist individuell nach Bedarf und Lebenssituation der Familien zu bestimmen.

 

Die Kostenübernahme wird bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Die Leistung eignet sich ebenfalls für Familien, in denen ein Elternteil aus gesunheitlichen Gründen auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus den Haushalt nicht weiterführen kann.

Altersgruppe
  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
Kosten

Die Kosten für den Einsatz einer Mütterpflegerin werden von der gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen.

Diese Voraussetzungen sind nach den Gesetzesgrundlagen  §24 SGBV (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) und/oder §38 SGBV (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) zu berücksichtigen. Unabhängig davon, um welche Gesetzesgrundlage sich in den Einzelfällen handelt, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für den Antrag auf Haushaltshilfe der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist erforderlich. Diese kann vom Frauenarzt, Hausarzt oder Kinderarzt erstellt werden.

  2. Mindestens ein Kind unter 12 Jahren muss im Haushalt leben.

  3. Keine weitere Person im Haushalt kann die Versorgung denselben übernehmen. Das heißt, wenn der zweite Elternteil in Elternzeit ist oder Urlaub hat, kann die Leistung einer Mütterpflegerin nicht in Anspruch genommen werden.

Anmeldung Erforderlich
Wann
Fortlaufend
Kosten

Die Kosten für den Einsatz einer Mütterpflegerin werden von der gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen.

Diese Voraussetzungen sind nach den Gesetzesgrundlagen  §24 SGBV (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) und/oder §38 SGBV (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) zu berücksichtigen. Unabhängig davon, um welche Gesetzesgrundlage sich in den Einzelfällen handelt, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für den Antrag auf Haushaltshilfe der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist erforderlich. Diese kann vom Frauenarzt, Hausarzt oder Kinderarzt erstellt werden.

  2. Mindestens ein Kind unter 12 Jahren muss im Haushalt leben.

  3. Keine weitere Person im Haushalt kann die Versorgung denselben übernehmen. Das heißt, wenn der zweite Elternteil in Elternzeit ist oder Urlaub hat, kann die Leistung einer Mütterpflegerin nicht in Anspruch genommen werden.

Zum Anbieter

Wo

Mütterpflege Nathalia López

Wann

nach Absprache


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Mütterpflege Nathalia López
Name Kontaktperson: Nathalia López
E-Mail-Adresse: muetterpflege-nathalia@gmx.de
Telefon: 0155-60349007

Angebot von

Mütterpflege Nathalia López


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