Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen / Beistandschaft

andere Angebotsart

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen / Beistandschaft

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Einfache Sprache:
Sie sind oder werden Mutter. Sie sind nicht verheiratet. Sie benötigen Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten.


Das Jugendamt bietet unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nichtmiteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere beider Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Sofern Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen, werden die nachfolgenden Punkte angesprochen:
-die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung,
-die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen die Vaterschaft anerkannt werden kann,
-die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 59 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 beurkunden zu lassen,
-die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen, sowie auf die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft,
-die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien, Weitere Angebote

Link zum Angebot

Alter des Kindes

vor der Geburt, 0 bis 1 Jahre, 1 bis 3 Jahre, 3 bis 6 Jahre, 6 bis 10 Jahre, 10 bis 16 Jahre, 16 bis 18 Jahre

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen

Am Rathaus 1
40721 Hilden

Durchführende Organisation

Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen

Am Rathaus 1
40721 Hilden

Telefon

Email

Link Anbieter

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