Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen / Beistandschaft
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen / Beistandschaft
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Einfache Sprache:
Sie sind oder werden Mutter. Sie sind nicht verheiratet. Sie benötigen Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten.
Das Jugendamt bietet unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nichtmiteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere beider Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Sofern Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen, werden die nachfolgenden Punkte angesprochen:
-die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung,
-die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen die Vaterschaft anerkannt werden kann,
-die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 59 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 beurkunden zu lassen,
-die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen, sowie auf die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft,
-die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wo?
Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen
40721 Hilden
Durchführende Organisation
Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen
40721 Hilden