Stadt Bottrop Schwerbehinderten-Ausweis

  • altersunabhängig

Behinderten Menschen stehen bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu, die sich nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sondern auch aus vielen anderen Vorschriften ergeben.

Diese Nachteilsausgleiche werden in Form von besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen gewährt. Sie haben den Zweck, berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, auszugleichen.

Um die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen zu können, benötigen Sie einen Ausweis. Die Aufgabe „Schwerbehindertenrecht" für die Bürger/innen der Stadt Bottrop wird durch die Stadt Gelsenkirchen, Referat 50 -Soziales-, Vattmannstr. 2 - 8, 45879 Gelsenkirchen, wahrgenommen.

Schwerbehindertenanträge können dort telefonisch angefordert werden. Außerdem erhalten Sie dort zu den verschiedenen Themen weitere Informationen.

Die Kontaktdaten, Öffnungszeiten sowie weitere Informationen finden Sie auf der verlinkten Service-Seite der Stadt Bottrop (Link "Zum Anbieter").

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot

Wo

Stadt Gelsenkirchen, Referat 50 -Soziales-
Vattmannstraße 2-8
45879 Gelsenkirchen

Angebot von

Stadt Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

In Kooperation mit

Stadt Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop


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