Schwerbehinderten-Ausweis

Behinderten Menschen stehen bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu, die sich nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sondern auch aus vielen anderen Vorschriften ergeben.
Diese Nachteilsausgleiche werden in Form von besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen gewährt. Sie haben den Zweck, berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, auszugleichen.
Um die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen zu können, benötigen Sie einen Ausweis. Die Aufgabe „Schwerbehindertenrecht" für die Bürger/innen der Stadt Bottrop wird durch die Stadt Gelsenkirchen, Referat 50 -Soziales-, Vattmannstr. 2 - 8, 45879 Gelsenkirchen, wahrgenommen.
Schwerbehindertenanträge können dort telefonisch angefordert werden. Außerdem erhalten Sie dort zu den verschiedenen Themen weitere Informationen.
Die Kontaktdaten, Öffnungszeiten sowie weitere Informationen finden Sie auf der verlinkten Service-Seite der Stadt Bottrop (Link "Zum Anbieter").
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Stadt Gelsenkirchen, Referat 50 -Soziales-
Vattmannstraße 2-8
45879 Gelsenkirchen - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Gelsenkirchen, Referat 50 -Soziales-
Vattmannstraße 2-8
45879 Gelsenkirchen
Angebot von
Stadt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop
In Kooperation mit
Stadt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop