Hilfe für junge Volljährige

Junge Volljährige erhalten Hilfen nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige), wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. Das Jugendamt gewährt und steuert diese Hilfen, die durch freie Träger der Jugendhilfe angeboten werden.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Kosten |
- Wo
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Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1
46236 Bottrop - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Frau Lojewski und Frau Kuchta
Wo
Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1
46236 Bottrop


















Angebot von
Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1, 46236 Bottrop