Jugendamt Bottrop Hilfe für junge Volljährige

  • 18+ Jahre

Junge Volljährige erhalten Hilfen nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige), wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. Das Jugendamt gewährt und steuert diese Hilfen, die durch freie Träger der Jugendhilfe angeboten werden.

Altersgruppe
  • 18+ Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Wo
Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1
46236 Bottrop
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Frau Lojewski und Frau Kuchta

Zum Anbieter

Wo

Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1
46236 Bottrop

Angebot von

Jugendamt Bottrop

Prosperstraße 71/1, 46236 Bottrop


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