Beistandschaften

Eine Trennung kann viele Fragen aufwerfen. Der Fachdienst Beistandschaft steht Ihnen hiermit geschulten Berater:innen zur Seite – immer mit dem Ziel, zwischen den Eltern zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen.
Sie erhalten Unterstützung, wenn Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden sollen. Sollte es zu keiner Einigung zwischen den Elternteilen kommen, kann das Jugendamt als Beistand für Ihr Kind auftreten und seine Rechte vor Gericht vertreten.
Beistandschaft – was bedeutet das?
- Hilfe bei der Klärung der Vaterschaft
- Unterstützung bei der Berechnung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes
- rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist
Wer kann sich beraten und unterstützen lassen?
- werdende und/oder alleinstehende Eltern
- Elternteile, bei denen das Kind lebt
- Volljährige unter 21 Jahren zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch
- Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen.
Altersgruppe | |
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: So erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen telefonisch: Herr Krüger (A-G) mittwochs und donnerstags ganztägig Frau Hartmann (H-K) montags und dienstags ganztägig Frau Rambow (L-Z) ganztägig |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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Stadt Waltrop
Münsterstraße 1
45731 Waltrop - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Herr Krüger (A-G) 02309/930269
Frau Hartmann (H-K) 02309/930205
Frau Rambow (L-Z) 02309/930324
Wo
Stadt Waltrop
Münsterstraße 1
45731 Waltrop
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Waltrop |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | jugendhilfe@waltrop.de |
Telefon: | 02309/930280 |
Angebot von
Stadt Waltrop
Münsterstraße, 45731 Waltrop