Wohnberechtigungsscheine und Freistellungen, Wohnungsvermittlung von Förderwohnungen

Eine bezahlbare Wohnung zu finden ist oft schwer. Daher gibt es die öffentliche Wohnraumförderung. Das bedeutet Bauherren erhalten Fördergelder zum Bau von Wohnungen, bei denen die Miete geringer ist als für normale Wohnungen.
Um eine solche Förderwohnung (umgangssprachlich "Sozialwohnung") anmieten zu dürfen benötigt man eine entsprechende Berechtigung. Diese Berechtigung nennt man Wohnberechtigungsschein (WBS). Es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Förderwohnungen. Einen WBS erhalten alle Personen, die innerhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
Weitere Informationen darüber wer für einen WBS berechtigt ist und wie man einen WBS beantragt, finden Sie auf der verlinkten Internetseite ("Zum Anbieter"). Den Antrag für die Erteilung eines WBS finden Sie auf der Website unter den dortigen "Downloads und Links". Den Antrag können Sie persönlich und per Post einreichen. Alternativ können Sie den Antrag auch ausdrucken, unterschreiben und eingescannt oder abfotografiert per E-Mail einreichen. Bei Rückfragen können Sie gerne auch telefonisch Kontakt aufnehmen.
Nachdem Sie einen WBS bekommen haben erhalten Sie Zugang zu dem Wohnungsportal der Stadt Bottrop. Hier sehen Sie direkt alle Wohnungen, die Sie mit Ihrem WBS anmieten dürfen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Förderwohnungen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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Wo
Stadt Bottrop
Moltkestraße 14
46236 Bottrop
Angebot von
Stadt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop
In Kooperation mit
Stadt Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop