Familienkasse, Kindergeldkasse Elterngeld und Elternzeit

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre

Das Elterngeld wird als Einkommensersatzleistung gezahlt und wird nach dem durchschnittlichen, in den letzten zwälf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen, berechnet.
Eltern, die in diesem Zeitraum keine Erwerbseinkünfte hatten, erhalten einen Sockelbetrag.

Als Arbeitnehmer besteht eine dreijähriger Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit dem Kind im selben Haushalt wohnen und es überwiegend selbst betreuen und erziehen. Es kann zwei Jahre Erziehungsgeld bezogen werden.

Sie erhalten Beratung bei Fragen zum Erziehungsgeld/Elterngeld und Hilfe bei der Antragsstellung.
Antragsformulare erhalten sie auch online.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Wo
Kreisverwaltung Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kontakt
Familienkasse / Kindergeldkasse:
Am Erlenkamp 18
45657 Recklinghausen
Tel. 02361 - 904-2891

www.familienkasse.de

Zum Anbieter

Wo

Kreisverwaltung Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Familienkasse, Kindergeldkasse
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02361 - 904- 2891

Angebot von

Familienkasse, Kindergeldkasse

am Erlenkamp 18, 45657 Recklinghausen

In Kooperation mit

Kreisverwaltung Recklinghausen

Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen


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