Elterngeld und Elternzeit
Das Elterngeld wird als Einkommensersatzleistung gezahlt und wird nach dem durchschnittlichen, in den letzten zwälf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen, berechnet.
Eltern, die in diesem Zeitraum keine Erwerbseinkünfte hatten, erhalten einen Sockelbetrag.
Als Arbeitnehmer besteht eine dreijähriger Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit dem Kind im selben Haushalt wohnen und es überwiegend selbst betreuen und erziehen. Es kann zwei Jahre Erziehungsgeld bezogen werden.
Sie erhalten Beratung bei Fragen zum Erziehungsgeld/Elterngeld und Hilfe bei der Antragsstellung.
Antragsformulare erhalten sie auch online.
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Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen - Kontakt
- Familienkasse / Kindergeldkasse:
Am Erlenkamp 18
45657 Recklinghausen
Tel. 02361 - 904-2891
www.familienkasse.de
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