Elterngeld und Elternzeit
andere Angebotsart
Elterngeld und Elternzeit
Das Elterngeld wird als Einkommensersatzleistung gezahlt und wird nach dem durchschnittlichen, in den letzten zwälf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen, berechnet.
Eltern, die in diesem Zeitraum keine Erwerbseinkünfte hatten, erhalten einen Sockelbetrag.
Als Arbeitnehmer besteht eine dreijähriger Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit dem Kind im selben Haushalt wohnen und es überwiegend selbst betreuen und erziehen. Es kann zwei Jahre Erziehungsgeld bezogen werden.
Sie erhalten Beratung bei Fragen zum Erziehungsgeld/Elterngeld und Hilfe bei der Antragsstellung.
Antragsformulare erhalten sie auch online.
Eltern, die in diesem Zeitraum keine Erwerbseinkünfte hatten, erhalten einen Sockelbetrag.
Als Arbeitnehmer besteht eine dreijähriger Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit dem Kind im selben Haushalt wohnen und es überwiegend selbst betreuen und erziehen. Es kann zwei Jahre Erziehungsgeld bezogen werden.
Sie erhalten Beratung bei Fragen zum Erziehungsgeld/Elterngeld und Hilfe bei der Antragsstellung.
Antragsformulare erhalten sie auch online.
Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien, Elternzeit
Kursleitung/Ansprechperson
Familienkasse / Kindergeldkasse:
Am Erlenkamp 18
45657 Recklinghausen
Tel. 02361 - 904-2891
www.familienkasse.de
Am Erlenkamp 18
45657 Recklinghausen
Tel. 02361 - 904-2891
www.familienkasse.de
Alter des Kindes
0 bis 1 Jahre, 1 bis 3 Jahre
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Wo?
Kreisverwaltung Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
45657 Recklinghausen
Durchführende Organisation
Familienkasse, Kindergeldkasse
am Erlenkamp 18
45657 Recklinghausen
45657 Recklinghausen