Elterngeld und Elternzeit

andere Angebotsart

Elterngeld und Elternzeit

Das Elterngeld wird als Einkommensersatzleistung gezahlt und wird nach dem durchschnittlichen, in den letzten zwälf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen, berechnet.
Eltern, die in diesem Zeitraum keine Erwerbseinkünfte hatten, erhalten einen Sockelbetrag.

Als Arbeitnehmer besteht eine dreijähriger Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit dem Kind im selben Haushalt wohnen und es überwiegend selbst betreuen und erziehen. Es kann zwei Jahre Erziehungsgeld bezogen werden.

Sie erhalten Beratung bei Fragen zum Erziehungsgeld/Elterngeld und Hilfe bei der Antragsstellung.
Antragsformulare erhalten sie auch online.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien, Elternzeit

Kursleitung/Ansprechperson

Familienkasse / Kindergeldkasse:
Am Erlenkamp 18
45657 Recklinghausen
Tel. 02361 - 904-2891

www.familienkasse.de

Alter des Kindes

0 bis 1 Jahre, 1 bis 3 Jahre

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Wo?

Kreisverwaltung Recklinghausen

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Durchführende Organisation

Familienkasse, Kindergeldkasse

am Erlenkamp 18
45657 Recklinghausen

Telefon

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Trägerschaft

Kreisverwaltung Recklinghausen

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Telefon