Kindergeld und Kinderzuschlag
Das Kindergeld steht den Eltern bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu, bzw. bis zum 25.Lebensjahr wenn das Kind zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert. Die Höhe steigt mit der Anzahl der Kinder an.
Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung die Eltern vor Hartz IV schützen soll, die selber genügend Einkommen für sich zur Verfügung haben, aber nicht für ihre Kinder.
Sie erhalten Beratung bei Fragen zum Erziehungsgeld/Elterngeld und Hilfe bei der Antragsstellung. Antragsformulare erhalten sie auch online.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Wo
Kreisverwaltung Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Wann
Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.15 Uhr - 16.00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Kreisverwaltung Recklinghausen |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02361 -53- 6592 |
Angebot von
Kreisverwaltung Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen