Kreisverwaltung Recklinghausen Kindergeld und Kinderzuschlag

  • altersunabhängig

Das Kindergeld steht den Eltern bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu, bzw. bis zum 25.Lebensjahr wenn das Kind zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert. Die Höhe steigt mit der Anzahl der Kinder an.

Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung die Eltern vor Hartz IV schützen soll, die selber genügend Einkommen für sich zur Verfügung haben, aber nicht für ihre Kinder.

Sie erhalten Beratung bei Fragen zum Erziehungsgeld/Elterngeld und Hilfe bei der Antragsstellung. Antragsformulare erhalten sie auch online.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch

Wo

Kreisverwaltung Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Wann

Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.15 Uhr - 16.00 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Kreisverwaltung Recklinghausen
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02361 -53- 6592

Angebot von

Kreisverwaltung Recklinghausen

Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen


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