Kindergeld und Kinderzuschlag

andere Angebotsart

Kindergeld und Kinderzuschlag

Das Kindergeld steht den Eltern bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu, bzw. bis zum 25.Lebensjahr wenn das Kind zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert. Die Höhe steigt mit der Anzahl der Kinder an.

Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung die Eltern vor Hartz IV schützen soll, die selber genügend Einkommen für sich zur Verfügung haben, aber nicht für ihre Kinder.

Sie erhalten Beratung bei Fragen zum Erziehungsgeld/Elterngeld und Hilfe bei der Antragsstellung. Antragsformulare erhalten sie auch online.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Wann?

Termin(e)

Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.15 Uhr - 16.00 Uhr

Wo?

Kreisverwaltung Recklinghausen

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Durchführende Organisation

Kreisverwaltung Recklinghausen

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Telefon

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