Unterhaltsvorschuss
andere Angebotsart
Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Zahlt der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt, wird Ihrem Kind Unterhaltsvorschuss gewährt. Voraussetzung ist insbesondere, dass Ihr Kind bei Ihnen lebt und unter 18 Jahre alt ist. Eine Höchstbezugsdauer gilt nicht. Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass das Kind selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder das der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mit Ausnahme des Kindergeldes über eigene Einkünfte von mindestens 600 Euro brutto monatlich verfügt.
Mit der Bewilligung der Leistung geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf die Unterhaltsvorschusskasse über. Das bedeutet, dass die Unterhaltsvorschusskasse die Unterhaltsansprüche gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil verfolgt.
Zahlt der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt, wird Ihrem Kind Unterhaltsvorschuss gewährt. Voraussetzung ist insbesondere, dass Ihr Kind bei Ihnen lebt und unter 18 Jahre alt ist. Eine Höchstbezugsdauer gilt nicht. Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass das Kind selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder das der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mit Ausnahme des Kindergeldes über eigene Einkünfte von mindestens 600 Euro brutto monatlich verfügt.
Mit der Bewilligung der Leistung geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf die Unterhaltsvorschusskasse über. Das bedeutet, dass die Unterhaltsvorschusskasse die Unterhaltsansprüche gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil verfolgt.


Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Birgit Kollmer (Buchstaben A und B) 02361/50-2205
Petra Hofmann (Buchstaben C - J und L) 02361/50-223
Claudia Gerth (Buchstaben K und M - R) 02361/50-2207
Sibel Yener (Buchstaben S - Z) 02361/50-2189
Petra Hofmann (Buchstaben C - J und L) 02361/50-223
Claudia Gerth (Buchstaben K und M - R) 02361/50-2207
Sibel Yener (Buchstaben S - Z) 02361/50-2189
Alter des Kindes
altersunabhängig
Informationsdokumente zum Download
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Ja
Weitere Angaben zur Anmeldung
Bitte vorab Termin vereinbaren!
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Kosten des Angebots
kostenlos
Wann?
Termin(e)
Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Donnerstag 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Wo?
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Herner Straße 13
45657 Recklinghausen
45657 Recklinghausen
Durchführende Organisation
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz, Stadthaus C
45657 Recklinghausen
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Link Anbieter
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Trägerschaft
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3 und 4
45657 Recklinghausen
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Art des Trägers
Öffentlicher Träger