Unterhaltsvorschuss

andere Angebotsart

Unterhaltsvorschuss

Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Zahlt der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt,  wird Ihrem Kind Unterhaltsvorschuss gewährt. Voraussetzung ist  insbesondere, dass Ihr Kind bei Ihnen lebt und unter 18 Jahre alt ist. Eine Höchstbezugsdauer gilt nicht. Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass das Kind selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)  angewiesen ist oder das der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mit Ausnahme des Kindergeldes über eigene Einkünfte von mindestens 600 Euro brutto monatlich verfügt.
Mit der Bewilligung der Leistung geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf die Unterhaltsvorschusskasse über. Das bedeutet, dass die Unterhaltsvorschusskasse die Unterhaltsansprüche gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil verfolgt.


Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Weitere Angebote, Finanzielle Leistungen für Familien

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Kursleitung/Ansprechperson

Birgit Kollmer (Buchstaben A und B)         02361/50-2205
Petra Hofmann (Buchstaben C - J und L)  02361/50-223
Claudia Gerth (Buchstaben K und M - R)  02361/50-2207
Sibel Yener (Buchstaben S - Z)                 02361/50-2189

Alter des Kindes

altersunabhängig
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Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

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Kosten des Angebots

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Wann?

Termin(e)

Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag geschlossen

Wo?

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Herner Straße 13
45657 Recklinghausen

Durchführende Organisation

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Rathausplatz, Stadthaus C
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Trägerschaft

Stadt Recklinghausen

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